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Abmeldung von der Hundesteuer
Abmeldung von der Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Verlegen Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, so melden Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab.
Rechtsgrundlagen
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke (sofern eine solche ausgegeben wurde)
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich vorgenommen werden.
Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Abmeldung Ihres Hundes ein Formular "Hundesteuer-Abmeldung" an, das Sie verwenden können. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und hat regelmäßig innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Hinweise
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung bzw. Amtsverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.03.2015