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Adress- oder Namensänderung an das Bundesverwaltungsamt (für ehemalige BAföG-Empfänger)
Adress- oder Namensänderung an das Bundesverwaltungsamt (für ehemalige BAföG-Empfänger)
Allgemeine Informationen
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer (dieses muss also nicht fünf Jahre nach dem Ende Ihres Studiums sein). Das Bundesverwaltungsamt (BVA) nimmt diesbezüglich circa sechs Monate vor Rückzahlungsbeginn mit Ihnen Verbindung auf. Damit dieser Kontakt reibungslos stattfinden kann, müssen Sie dem BVA bei Umzug Ihre neue Anschrift beziehungsweise bei Heirat oder Scheidung die Änderung des Familiennamens mitteilen. Versäumen Sie es, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Darlehensverordnung (DarlehensV) (Mitteilungspflichten des Darlehensnehmers)
Kosten
Bei Versäumnis der Mitteilung werden Ihnen pauschal 25 Euro oder, je nach Aufwand der Anschriftenermittlung, die höheren Kosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
Die neue Adresse kann entweder telefonisch oder schriftlich an das BVA gesendet oder über das Onlineformular zur Adressänderung übermittelt werden. Erforderliche Angaben sind:
- Name (gegebenenfalls auch früherer Familienname)
- Vorname
- Geburtsdatum
- gegebenenfalls Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Geschäftszeichen (falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht) oder
- Förderungsnummer (kann dem letzten BAföG-Bescheid entnommen werden) sowie
- die neue und die alte Anschrift
Hinweise
Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer
Sind Sie in der Rückzahlungsphase vom BVA auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt, muss dem BVA jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Denken Sie bitte an diese gesetzliche Verpflichtung, da Sie einen Bußgeldtatbestand erfüllen, wenn Sie – auch fahrlässig (z.B. aus Vergesslichkeit) – dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommen.
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift:
Barbarastraße 1
50735 Köln
Postanschrift:
50728 Köln
Telefon: | 022899 / 358-0 oder 0221 / 758-0 |
Fax: | 022899 / 358-2823 |
E-Mail: | poststelle@bva.bund.de |
Homepage: | http://www.bundesverwaltungsamt.de |
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverwaltungsamt hat ihn am 09.09.2010 freigegeben.