Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit
Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit
Allgemeine Informationen
Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.
Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.
Man wird Ihnen mitteilen,
- welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
- für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
- und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.
Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.