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Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
Allgemeine Informationen
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
keine
Zuständige Stelle
die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.04.2016