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Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45c SGB XI sowie Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45c SGB XI sowie Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
Allgemeine Informationen
Die Erstattung der Kassen für Leistungen nach § 45b SGB XI (niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) erfolgt nur, wenn diese gemäß Betreuungsangebotelandesverordnung anerkannt sind. Der Leistungsanbieter muss die Anerkennung beantragen und wird nur nach Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen anerkannt. Die Kassen und die Pflegestützpunkte informieren über die anerkannten Angebote, die ihnen vom zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales, Außenstelle Neubrandenburg zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
SGB XI, Betreuungsangebotelandesverordnung MV (in Überarbeitung)
Erforderliche Unterlagen
Anträge mit Unterlagen gemäß Verordnung bzw. Förderrichtlinie
Voraussetzungen
Vorliegen der Anerkennungs- bzw. Fördervoraussetzungen entsprechend Betreuungsangebotelandesverordnung und Föderrichtlinie
Zuständige Stelle
für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp
Ansprechpunkt
für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
Referat IX 430
Fachlich freigegeben am
April 2015