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Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45c SGB XI sowie Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45c SGB XI sowie Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

Allgemeine Informationen

Die Erstattung der Kassen für Leistungen nach § 45b SGB XI (niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) erfolgt nur, wenn diese gemäß Betreuungsangebotelandesverordnung anerkannt sind. Der Leistungsanbieter muss die Anerkennung beantragen und wird nur nach Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen anerkannt. Die Kassen und die Pflegestützpunkte informieren über die anerkannten Angebote, die ihnen vom zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales, Außenstelle Neubrandenburg zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

SGB XI, Betreuungsangebotelandesverordnung MV (in Überarbeitung)

Erforderliche Unterlagen

Anträge mit Unterlagen gemäß Verordnung bzw. Förderrichtlinie

Voraussetzungen

Vorliegen der Anerkennungs- bzw. Fördervoraussetzungen entsprechend Betreuungsangebotelandesverordnung und Föderrichtlinie

Zuständige Stelle

für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp

Ansprechpunkt

für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

Referat IX 430

Fachlich freigegeben am

April 2015