Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler
Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler
Allgemeine Informationen
Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Auskünfte zu den Altfällen in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zudem die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.07.2016