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Anmeldung zur Hundesteuer

Anmeldung zur Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie - sofern Ihre Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat - diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Rechtsgrundlagen

§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Anmeldung Ihres Hundes ein Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" an, das Sie verwenden können. Ggf. liegt das Formular bei den Gemeinden aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Fristen

Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung bzw. Amtsverwaltung der Hauptwohnung des Hundehalters

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.07.2015