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Anmeldung zur Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie - sofern Ihre Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat - diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Rechtsgrundlagen
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Anmeldung Ihres Hundes ein Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" an, das Sie verwenden können. Ggf. liegt das Formular bei den Gemeinden aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Fristen
Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung bzw. Amtsverwaltung der Hauptwohnung des Hundehalters
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.07.2015