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Antrag auf Anerkennung von Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)

Antrag auf Anerkennung von Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)

Allgemeine Informationen

Weiterbildungsanbieter können Bildungsveranstaltungen nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkennen lassen. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V freigestellt werden.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • schriftlicher Antrag spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn über das Onlineportal (siehe unten)
  • die Veranstaltungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie stehen im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie umfassen mindestens drei Tage in Block- oder Intervallform und in der Regel je Tag durchschnittlich mindestens acht Unterrichtsstunden. Veranstaltungen in Intervallform müssen so angelegt sein, dass sie in thematischer und organisatorischer Kontinuität durchgeführt werden.
  • Die Bildungsveranstaltung wird von der veranstaltenden Stelle eigenverantwortlich geplant, organisiert und in fachlich-pädagogischer Verantwortung durchgeführt.
  • Die Einrichtung hat hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lehrkräfte, Bildungsziele und Qualität ihrer Bildungsarbeit eine sachgemäße Weiterbildung zu gewährleisten. Einrichtungen der Weiterbildung, die nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 342ff), anerkannt sind und Einrichtungen der nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) zuständigen Stellen, gelten als entsprechend qualifiziert.
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig gemacht werden. Dies schließt die Anerkennung von Veranstaltungen in der Trägerschaft solcher Vereinigungen oder Institutionen nicht aus. Die Teilnahme kann von pädagogisch begründeten sowie zielgruppenorientierten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Die Veranstaltungen sollen vom Veranstalter in geeigneter Weise bekannt gemacht werden.

Verfahrensablauf

Zur Anerkennung einer Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ist spätestens zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Antrag zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Frau Weiß
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Weiß
Tel.: (0385) 3991 510
e-Mail: elke.weiss@lagus.mv-regierung.de

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 19.03.2014