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Antrag auf Bildungsfreistellung
Antrag auf Bildungsfreistellung
Allgemeine Informationen
Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das Arbeitsentgelt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Sie haben die Möglichkeit, Bildungsfreistellung für Veranstaltungen der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren, in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den Arbeitgeber auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung besteht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten muss in Mecklenburg-Vorpommern seinen Schwerpunkt haben und seit mindestens sechs Monaten bestehen
- die Weiterbildungsveranstaltung muss nach BfG M-V anerkannt sein
- der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist bei dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen
Kosten
Die Antragsstellung ist kostenlos.
Verfahrensablauf
- Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
- Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
- Den Anspruch auf Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen
- Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
- Vorlage der Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung
- Antrag auf Erstattung durch Arbeitgeber innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Schwerin
Fristen
Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können fünf Tage im Kalenderjahr zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden.
Hinweise
Ergänzende Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Antragsformulare erhalten Sie auch hier.
Relevante Weiterbildungsangebote können Sie in der Angebotsdatenbank recherchieren. Die Datenbank wird ständig aktualisiert.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern ist das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Frau Elke Weiß
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Tel. 0385-3991 510
E-Mail: Elke.Weiss@lagus.mv-regierung.de
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 18.03.2014