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Antrag auf Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Antrag auf Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Allgemeine Informationen
Es besteht die Möglichkeit zur Förderung der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.
Rechtsgrundlagen
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz,
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind die nach § 6 Weiterbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen während mindestens 20 Wochen im Jahr,
- Planung, Organisierung und Durchführung von mindestens 900 Unterrichtsstunden im Jahr,
- mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Außenstelle Rostock einzureichen.
Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 122-289
Fax: 0381 122-1998
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 9.8.2007