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Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung

Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung

Allgemeine Informationen

Gemäß Weiterbildungsgesetz (WBG - M-V) ist Weiterbildung die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen.

Die Weiterbildung umfasst neben der allgemeinen und politischen Weiterbildung auch die berufliche Weiterbildung.

Rechtsgrundlagen

  • SGB III § 81 ff. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen

Verfahrensablauf

Anträge zur Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind über die

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung,
Postfach 111117,
19053 Schwerin

(www.gsa-schwerin.de)

an das

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

(www.lfi-mv.de)

zu richten.

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung.

Hinweise

Darüber hinaus betreibt und unterhält das Land eine Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern, die umfassende, aktuelle und benutzerfreundliche Informationen zur beruflichen Weiterbildung enthält (www.weiterbildung-mv.de).

Zuständige Stelle

Die Bundesagentur für Arbeit fördert gemäß SGB III § 81 ff. die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung wird durch den Erhalt eines Bildungsgutscheines dokumentiert. Empfänger von Grundsicherungsleistungen haben ebenfalls die Möglichkeit gemäß SGB II durch die Jobcenter oder die zugelassenen kommunalen Träger gefördert zu werden.

Ansprechpartner für Arbeitslose sind die Agenturen für Arbeit in den jeweiligen Regionen, für Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Jobcenter oder die zugelassenen kommunalen Träger.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Unternehmen. Zuständig hierfür ist das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten zu stärken.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.

Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung von Beschäftigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 07.05.2012