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Antrag auf ein Wunschkennzeichen
Antrag auf ein Wunschkennzeichen
Allgemeine Informationen
Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine Buchstabenkombination, die beispielsweise Ihre Anfangsbuchstaben oder die Ihres Partners wiedergibt oder eine Abkürzung Ihrer Firma ist, so können Sie ein solches Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Rahmen der Verfügbarkeit beantragen.
Rechtsgrundlagen
- § 8 FZV (normale Kennzeichen)
- § 9 FZV (besondere Kennzeichen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten
- 10,20 Euro
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich 2,60 Euro
Verfahrensablauf
Der Antrag kann mündlich gestellt werden. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als Online-Dienst über das Internet stellen.
Bei einem Wunschkennzeichen kann bei den meisten Zulassungsbehörden die Anmeldung beziehungsweise Reservierung schon vorher persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
29. Oktober 2013