Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Arbeitsagentur: Beantragung einer Betriebsnummer
Arbeitsagentur: Beantragung einer Betriebsnummer
Allgemeine Informationen
Als Arbeitgeber mit Beschäftigten sind Sie im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung verpflichtet, eine Betriebsnummer zu führen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit.
Die übermittelten Betriebsdaten werden für das Führen der Beschäftigungsstatistik, für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung sowie zur Förderung der beruflichen Bildung und der beruflichen Rehabilitation benötigt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Arbeitstage.
Hinweise
Nach § 5 Abs. 5 der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Änderungen der Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an den
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Postfach 10 18 44
66018 Saarbrücken
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.02.2016