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Arbeitsagentur: Beantragung einer Betriebsnummer

Arbeitsagentur: Beantragung einer Betriebsnummer

Allgemeine Informationen

Als Arbeitgeber mit Beschäftigten sind Sie im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung verpflichtet, eine Betriebsnummer zu führen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit.

Die übermittelten Betriebsdaten werden für das Führen der Beschäftigungsstatistik, für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung sowie zur Förderung der beruflichen Bildung und der beruflichen Rehabilitation benötigt.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Arbeitstage.

Hinweise

Nach § 5 Abs. 5 der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Änderungen der Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.

Zuständige Stelle

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an den

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Postfach 10 18 44

66018 Saarbrücken

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.02.2016