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Arbeitslosengeld 1 - Bewilligung

Arbeitslosengeld 1 - Bewilligung

Allgemeine Informationen

Arbeitslose erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld anstelle Ihres Gehaltes. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung gezahlt.

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, ansonsten 60 Prozent. Die Höhe des Leistungssatzes ist von der Lohnsteuerklasse abhängig.

Wie lange Arbeitslosengeld bewilligt wird, hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosmeldung ab. Die Anspruchsdauer beträgt in der Regel mindestens 180 Kalendertage. Bei älteren Arbeitslosen kann die Anspruchsdauer bis zu 720 Kalendertage betragen.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 136 - 144Sozialgesetzbuch Drittes Buch  (SGB III) (Arbeitslosengeld – Regelvoraussetzungen)
  • §§  149 – 154 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Höhe des Arbeitslosengeldes)
  • §   155 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Anrechnung von Nebeneinkommen)

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Arbeitspapiere (auch die Lohnsteuerkarte)
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z. B.
  • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld) auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen

 

Das Antragsverfahren soll für Sie so einfach wie möglich sein. Dazu gehört ein „Grundantrag“, der mit möglichst wenigen Fragen und Angaben auskommt, um die häu­figsten Sachverhalte zu erfassen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie haben auch die Möglichkeit ein Online-Formular zu nutzen, um den Grundantrag mit Ihren Angaben auszudrucken. Das Online-Formular ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de  > eService abrufbar. Ihre Agentur für Arbeit prüft stets, welche Ansprüche Sie erworben haben bzw. noch geltend machen können.

„Zusatzblätter“ erhalten Sie, wenn Ihre Agentur für Arbeit für Ihren Antrag weitere Angaben benötigt (z. B. zu Besonderheiten bei der Verfügbarkeit von Studenten oder Zeiten der Kindererziehung oder zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges).

Voraussetzungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist, sich bemüht, ihre bzw. seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Die persönliche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat in der Regel erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war oder sonstige Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt hat oder sich antragspflichtversichert hatte. In bestimmten Fällen kann die 2-Jahres-Frist verlängert werden.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit

Verfahrensablauf

Sie müssen das Arbeitslosengeld schriftlich bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen; dies kann auch innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit gesche­hen. Das weitere Verfahren wird Ihnen anlässlich dieser Meldung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erläutert.

Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld online zu beantragen. Die Arbeitslosmeldung muss jedoch auch dann persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bei einem Termin im Antragsservice zur Antragsabgabe wird Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld in Ihrer Gegenwart bearbeitet.

Formulare

Die Bundesagentur für Arbeit bietet online einen Formulardienst an, mit dem Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld online auszufüllen und auszudrucken: Formulardienst

Hinweise

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile beachten Sie bitte den Hinweis Ihres Arbeitgebers, wonach Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden müssen.

Ansprechpunkt

Bitte melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Informationen zur Zuständigkeit erfahren Sie über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder die Dienststellensuche im Internet.