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Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung

Allgemeine Informationen

Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos? Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Neben den Informationen, die das Internet für Stellensuchende bereithält, bietet die Agentur für Arbeit mehrere Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten.

  • Bereitstellung von Informationsmaterial

z. B. zu Berufen und Tätigkeiten, zu Fragen der beruflichen Bildung sowie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten

  • Jobbörse der Agentur für Arbeit
  • Veranstaltungen von Stellenbörsen
  • Unterstützung Ihrer Eigeninitiative
  • Berufs- und branchenspezifische Stellenbörsen

Spezielle Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen, Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen sowie Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen

Rechtsgrundlagen

  • § 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – (Vermittlungsangebot, Eingliederungsvereinbarung)
  • § 37 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Beauftragung Dritter mit der Vermittlung)

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsverfahren soll für Sie so einfach wie möglich sein.  Für eine individuelle Arbeitsvermittlung benötigt ihre Agentur für Arbeit ihr Bewerberangebot, das ihre persönlichen und beruflichen Daten, wie Ausbildung, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten, Ihre bisherigen letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten sowie Ihre Anforderungen und Vorstellungen für eine künftige Beschäftigung enthält. Sie haben auch die Möglichkeit ein Online-Formular zu nutzen, um den Grundantrag mit Ihren Angaben auszudrucken. Das Online-Formular ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de  > eService abrufbar.

Voraussetzungen

Anspruch auf Arbeitsvermittlung hat, wer arbeitslos ist, wer seine Kündigung erhalten hat oder sich beruflich verändern will. Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis  des Beendigungszeitpunktes melden.

Damit Sie keine Fristen versäumen, können Sie die Agentur für Arbeit telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4555500 (der Anruf ist für Sie kostenfrei) kontaktieren.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Arbeitsvermittlung

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Vermittlungstermin mit der Agentur für Arbeit.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit entsprechend den unter Voraussetzung genannten Kriterien kontaktieren. Das weitere Verfahren wird Ihnen anlässlich dieser Meldung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erläutert.

Sie erhalten Auskunft und Rat in Fragen

  • der Arbeitsplatzwahl
  • der beruflichen Entwicklung
  • zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel
  • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe
  • zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten
  • zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und

zu Leistungen der Arbeitsförderung

Bearbeitungsdauer

Bei einem Termin im Antragsservice zur Antragsabgabe wird Ihr Antrag auf Arbeitsvermittlung in Ihrer Gegenwart bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet online einen Formulardienst an, mit dem Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld online auszufüllen und auszudrucken: Formulardienst

Hinweise

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile beachten Sie bitte den Hinweis Ihres Arbeitgebers, wonach Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden müssen.

Zuständige Stelle

Bitte melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Informationen zur Zuständigkeit erfahren Sie über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder die Dienststellensuche im Internet.