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Architektenliste - Eintragung

Architektenliste - Eintragung

Allgemeine Informationen

Die Begriffe Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in sind geschützte Berufsbezeichnungen. Nur wer sich in die Architektenkammer eintragen lässt ist berechtigt, sich Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu nennen. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern erst möglich, wenn der Antragsteller ein erfolgreich abgeschlossenenes Studium mit einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung absolviert hat und im Anschluss daran eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung nachweisen kann.

 

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung (entfällt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin bereits in einer Architektenliste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist oder war)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
  • Nachweis des Wohnsitzes, der Anstellung oder der Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen (4 Stunden pro Jahr) während der zweijährigen praktischen Tätigkeit (entfällt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin bereits in einer Architektenliste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist oder war)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und in Höhe von 225.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den zweifachen Betrag der Mindestdeckungssummen belaufen.

Voraussetzungen

In die Architektenliste mit der jeweiligen Fachrichtung wird eingetragen, wer ein den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausgeübt hat. Für die Eintragung in die Stadtplanerliste sind der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Stadt- und Regionalplanung mit Schwerpunkt im Städtebau mit einer mindestens vierjährigen Studienzeit oder eine gleichwertige Ausbildung, die auch zur Erstellung städtebaulicher Pläne befähigt und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet erforderlich. Während der praktischen Tätigkeit sind die für die spätere Berufsausübung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Die zweijährige praktische Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Person die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst besitzt.

Kosten

 

Eintragungsverfahren in die Architekten-/Stadtplanerliste nach § 4 ArchIngG M-V (vgl. § 1 Ziffer 1 der Gebührensatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern):

  • Nach Absatz 1, Studium an einer deutschen Hochschule mit einer mindesten vierjährigen Gesamtregelstudienzeit: EUR 310,00
  • Nach Absatz 2 bis 4, gleichwertiger Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule:  EUR 450,00
  • Nach Absatz 5, Nachweis einer mindestens zehnjährigen praktischen Tätigkeit und Teilnahme an einer Prüfung: EUR 1.900
  • Nach Absatz 6, auf Vorschlag des Vorstandes: EUR 770,00
  • Nach Absatz 8, Kammerwechsel innerhalb Deutschlands bei Wohnsitzwechsel oder bestehender Mitgliedschaft in einer anderen Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland: EUR 205,00

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Formulare

Zuständige Stelle

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail: info@ak-mv.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.08.2015