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Arzneimittel (freiverkäuflich) verkaufen: Sachkenntnisprüfung
Arzneimittel (freiverkäuflich) verkaufen: Sachkenntnisprüfung
Allgemeine Informationen
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die zuständige Industrie- und Handelskammer ist hier laut Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln die prüfende Stelle.
Rechtsgrundlagen
- Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer
- Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer
Kosten
Prüfungsgebühr: 65,00 Euro
Prüfungsgebühr
Verwaltungsgebühr: EUR 65.00
Verfahrensablauf
Die Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren und gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der zu erreichenden Punkte erzielt wurden. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Im einzelnen ist durch den Prüfungsausschuss festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin:
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimitter übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.
Fristen
Anmeldefrist: 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin
Hinweis: Die Sachkundeprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Weiterführende Informationen
http://www.ihkzuschwerin.de/bildung/Weiterbildung/Sachkundepruefungen_und_Unterrichtungsverfahren/Freiverkaeufliche_Arzneimittel/3032124
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.04.2016