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Arzneimittel (freiverkäuflich) verkaufen: Sachkenntnisprüfung

Arzneimittel (freiverkäuflich) verkaufen: Sachkenntnisprüfung

Allgemeine Informationen

Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die zuständige Industrie- und Handelskammer ist hier laut Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln die prüfende Stelle.

Rechtsgrundlagen

  • Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer
  • Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer

Kosten

Prüfungsgebühr: 65,00 Euro


Prüfungsgebühr

Verwaltungsgebühr: EUR 65.00

Verfahrensablauf

Die Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren und gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der zu erreichenden Punkte erzielt wurden. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.

Im einzelnen ist durch den Prüfungsausschuss festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin:

  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimitter übersieht,
  • die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
  • offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
  • freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann
  • über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
  • die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
  • die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.

Fristen

Anmeldefrist: 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin

Hinweis: Die Sachkundeprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Weiterführende Informationen

http://www.ihkzuschwerin.de/bildung/Weiterbildung/Sachkundepruefungen_und_Unterrichtungsverfahren/Freiverkaeufliche_Arzneimittel/3032124

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.04.2016