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Auskünfte zu geprüften Grenzmaßen und / oder Gebäudemaßen (mit oder ohne Grenzbezug)
Auskünfte zu geprüften Grenzmaßen und / oder Gebäudemaßen (mit oder ohne Grenzbezug)
Allgemeine Informationen
Sind die Unterlagen im Liegenschaftskataster widerspruchsfrei, können für einzelne Bereiche Grenzlängen und Abstandsmaße (z.B. Abstand einer Flurstücksgrenze zum Gebäude) herausgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Unterlagen im Liegenschaftskataster widerspruchsfrei
Kosten
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Verfahrensablauf
Antragstellung, Erzeugen des Produktes, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Fristen
keine
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Auskünfte zu geprüften Grenz-/Gebäudemaßen dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationbehörden (uVGB) und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erteilt werden.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
02.08.2016