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Auskünfte zu geprüften Grenzmaßen und / oder Gebäudemaßen (mit oder ohne Grenzbezug)

Auskünfte zu geprüften Grenzmaßen und / oder Gebäudemaßen (mit oder ohne Grenzbezug)

Allgemeine Informationen

Sind die Unterlagen im Liegenschaftskataster widerspruchsfrei, können für einzelne Bereiche Grenzlängen und Abstandsmaße (z.B. Abstand einer Flurstücksgrenze zum Gebäude) herausgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Unterlagen im Liegenschaftskataster widerspruchsfrei

Kosten

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Verfahrensablauf

Antragstellung, Erzeugen des Produktes, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Fristen

keine

Formulare

keine

Zuständige Stelle

Auskünfte zu geprüften Grenz-/Gebäudemaßen dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationbehörden (uVGB) und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erteilt werden.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

02.08.2016