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Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Allgemeine Informationen
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Stadt, in welcher die Bewohnerparkzone eingerichtet ist.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
20.02.2014