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Außenwirtschaft Bescheinigungen - ausstellen
Außenwirtschaft Bescheinigungen - ausstellen
Allgemeine Informationen
Bei der Einfuhr von Waren in bestimmte Länder ist die Vorlage von Ursprungszeugnissen, bescheinigten Handelsrechnungen und gegebenenfalls weiteren Dokumenten erforderlich. Derartige Dokumente werden in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Mit Ursprungszeugnissen wird der so genannte handelspolitische oder nichtpräferenzielle Warenursprung dokumentiert. Bescheinigte Handelsrechnungen und gegebenenfalls weitere Dokumente sind aufgrund nationaler Einfuhrvorschriften erforderlich, anderenfalls kann die Einfuhr der Waren in dem jeweiligen Land nicht erfolgen. Der Warenursprung wird im Herstellerbertrieb und durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) nach dem Grundsatz der "letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung" ermittelt. Für Handelswaren sind entsprechende Ursprungsnachweise vorzulegen. Die der IHK zur Bearbeitung vorgelegten Dokumente müssen von den antragstellenden Unternehmen rechtsverbindlich unterzeichnet worden sein.
Darüber hinaus stellt die IHK Carnets A.T.A. für die zeitweilige Aus- und Wiedereinfuhr von Waren aus der EU und ihre entsprechende zeitweilige Verwendung in den Ländern, die Partner des Carnet-Verfahrens sind, aus.
Die Industrie- und Handelskammern erteilen in diesem Zusammenhang Auskünfte über notwendige Dokumente bei der Wareneinfuhr im Ausland sowie zu allgemeinen Fragen der Zollverfahren.
Rechtsgrundlagen
Art. 59-61 Zollkodex der Union (UZK)/VO (EU) Nr. 952/2013
§ 1 Abs. 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
IHK-Statut zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Erforderliche Unterlagen
- vorgeschriebene Formulare für Ursprungszeugnisse inklusive Antrag
- gegebenenfalls Ursprungsnachweise für Handelsware
- Unterschriftsberechtigung
- gegebenenfalls weitere Unterlagen je nach Sachverhalt
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Bezirk der örtlich zuständigen IHK haben und es muss ein Bezug zu Außenhandelsgeschäften vorliegen (örtliche und sachliche Zuständigkeit der IHK).
Kosten
Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben.
Verfahrensablauf
- Einreichung der Dokumente bei der IHK
- Prüfung der Unterlagen, gegebenenfalls Rücksprache mit dem Antragsteller
- Bearbeitung der Dokumente durch die IHK
- Rückgabe an den Antragsteller (persönlich oder per Post)
- Gebührenerhebung
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Bearbeitung am Tag der Beantragung. In komplizierten Fällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Formulare
Formulare für Ursprungszeugnisse inklusive Anträge gibt es bei Formularverlagen oder der IHK. Für Ursprungszeugnisse u.a. häufig benötigte Formulare gibt es Ausfüllhilfen bei der IHK, weil handschriftlich ausgefüllte Dokumente im Ausland oft nicht anerkannt werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise
Die Antragstellung und Bearbeitung der Dokumente ist nach vorhergehender Registrierung und Verwendung einer qualifizierten digitalen Signatur auch auf elektronischem Weg möglich.
Kontaktaufnahme zu den Industrie- und Handelskammern bei eventuellen Unklarheiten werden ausdrücklich empfohlen.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.05.2016
Typisierung
2 a