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Badewasserqualität

Badewasserqualität

Allgemeine Informationen

Während der Badesaison (01.Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes M-V mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land.

Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die von den Medizinaluntersuchungsämtern untersucht werden.( LAGUS)
 

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
  • Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer M-V

Hinweise

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.