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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Allgemeine Informationen
Gem. § 17 SGB VIII haben Mütter und Väter, wenn Sie für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft.
Dieses Angebot richtet sich konkret an Paare mit Konflikten, Problemen und Krisensituationen im zwischenmenschlichen Bereich. Man unterscheidet zwischen der Partnerschaftskonfliktberatung sowie der Trennungs- und Scheidungsberatung.
Die Partnerschaftskonfliktberatung soll der Bewältigung von Krisen und Konflikten dienen und dazu beitragen, Eskalationen vorzubeugen und dadurch Trennung und Scheidung vermeiden helfen.
Bei der Trennungs- und Scheidungsberatung geht es im Wesentlichen darum, den in der Familie lebenden Kindern ein Optimum an nachehelicher Elternschaft zu sichern.
Rechtsgrundlagen
§ 17 SGB VIII
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter, die für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Kosten
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Jugendamt, welche Einrichtung in Ihrer Nähe eine entsprechende Beratung kostenfrei anbietet.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt, wenn Sie weitergehende Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen vor Ort brauchen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V