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Beratung zu Familienplanung und Sexualaufklärung in Schwangerschaftsberatungsstellen

Beratung zu Familienplanung und Sexualaufklärung in Schwangerschaftsberatungsstellen

Allgemeine Informationen

Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle (Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen) auf Wunsch anonym im Rahmen der allgemeinen Beratung informieren und beraten zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV, Abteilung Jugend und Familie, Referat Familienpolitik

Fachlich freigegeben am

24.03.2015