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Beratung zu Familienplanung und Sexualaufklärung in Schwangerschaftsberatungsstellen
Beratung zu Familienplanung und Sexualaufklärung in Schwangerschaftsberatungsstellen
Allgemeine Informationen
Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle (Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen) auf Wunsch anonym im Rahmen der allgemeinen Beratung informieren und beraten zu lassen.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV, Abteilung Jugend und Familie, Referat Familienpolitik
Fachlich freigegeben am
24.03.2015