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Bereitstellung von Unterlagen für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen oder technischen Vermessungen
Bereitstellung von Unterlagen für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen oder technischen Vermessungen
Allgemeine Informationen
Grundlage für jede Vermessung sind die Vermessungsunterlagen, die zur sachgemäßen Durchführung erforderlich sind. Bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen auf Antrag der mit der Vermessung beauftragten Vermessungsstelle durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Die Unterlagen können nicht durch Bürger beantragt werden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind die häufigsten Antragsteller.
Bürger erhalten bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde lediglich die Auskunft darüber, ob die Messungsvorbereitung abgeschlossen ist und die Unterlagen bereits an Ihren Auftragnehmer verschickt worden sind.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen mit der Durchführung einer Liegenschaftsvermessung beauftragt worden sein.
Kosten
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
keine
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
26.07.2016