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Bereitstellung von Unterlagen für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen oder technischen Vermessungen

Bereitstellung von Unterlagen für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen oder technischen Vermessungen

Allgemeine Informationen

Grundlage für jede Vermessung sind die Vermessungsunterlagen, die zur sachgemäßen Durchführung erforderlich sind. Bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen auf Antrag der mit der Vermessung beauftragten Vermessungsstelle durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Die Unterlagen können nicht durch Bürger beantragt werden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind die häufigsten Antragsteller.

Bürger erhalten bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde lediglich die Auskunft darüber, ob die Messungsvorbereitung abgeschlossen ist und die Unterlagen bereits an Ihren Auftragnehmer verschickt worden sind.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen mit der Durchführung einer Liegenschaftsvermessung beauftragt worden sein.

Kosten

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

keine

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

26.07.2016