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Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Allgemeine Informationen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn
- 1. Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- 2. Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Kosten
zu erfragen beim zuständigen Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Formulare
Antragsformular
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
26.07.2016