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Bescheinigung in Steuersachen

Bescheinigung in Steuersachen

Allgemeine Informationen

Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie keine Steuerrückstände beim Finanzamt haben. Die Bescheinigung wird auch als steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet.

Bescheinigungen in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt müssen beispielsweise

  • bei der Gründung eines Gewerbes,
  • zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden,
  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge 

bei der entsprechenden Behörde/ Berufskammer eingereicht werden.  

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringen sind

  • Personalausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument (fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller wichtigen Seiten des Dokuments bei),
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird und
  • schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.  

Kosten

Die Bescheinigungen in Steuersachen ist gebührenfrei.

Formulare

Füllen Sie das Formular Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt aus.

Hinweise

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.

Bemerkungen

Dieser Text wurde vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.