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Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Allgemeine Informationen
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Bestattungsgeld, wenn der Verstorbene zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) hatte. Dies gilt auch beim Versterben nichtrentenberechtigter Beschädigter, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist.
Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt war.
Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken. Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind. Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
Beim Tod von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen wird nach Maßgabe der Vorschriften über das Bestattungsgeld für Beschädigte ein Bestattungsgeld gezahlt, wenn ein waisenrenten- oder waisenbeihilfeberechtigtes Kind hinterlassen wird.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Rechnung über Bestattungskosten
Voraussetzungen
Sie haben die Bestattungskosten getragen.
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Sie können das Bestattungsgeld beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) - Versorgungsamt - schriftlich oder mündlich unter Aufnahme einer Niederschrift beantragen. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen.
Das LAGuS wird Ihnen dann einen entsprechenden Antragsvordruck zuleiten.
Formulare
Antrag auf Bestattungsgeld nach §§ 36, 53 BVG
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.05.2015