Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin - Bestellung
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin - Bestellung
Allgemeine Informationen
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke seit dem 1. Januar 2010 im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9 und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen.
Die ausgeschriebenen Bezirke werden auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder auf www.bund.de veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Voraussetzungen
Die erforderlichen Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Kosten
458,00 Euro
Verwaltungsgebühr: EUR 458.00
Fristen
Die Fristen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Formulare
Erforderliche Formulare können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Weiterführende Informationen
Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
- Landräte der Landkreise
- Oberbürgermeister/in der kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.03.2016