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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin - Bestellung

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin - Bestellung

Allgemeine Informationen

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke seit dem 1. Januar 2010 im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9 und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen.

Die ausgeschriebenen Bezirke werden auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder auf www.bund.de veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Voraussetzungen

Die erforderlichen Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Kosten

458,00 Euro


Verwaltungsgebühr: EUR 458.00

Fristen

Die Fristen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Formulare

Erforderliche Formulare können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Weiterführende Informationen

Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

  • Landräte der Landkreise
  • Oberbürgermeister/in der kreisfreien Städte

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.03.2016