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Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis
Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist nach § 34 a Abs. 1 Satz 6 GewO der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Kosten
Sachkundeprüfung bei der IHK: 130,00 Euro
Verfahrensablauf
Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 6 GewO ist es , gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die Ausübung dieser Tätigkeiten erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen. Dazu gehören notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung.
Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Formulare
Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt Ihnen die IHK auch online über die Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner oder den Antragsassistenten zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Zuständige Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.02.2016