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Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis

Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis

Allgemeine Informationen

Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist nach § 34 a Abs. 1 Satz 6 GewO der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Kosten

Sachkundeprüfung bei der IHK: 130,00 Euro

Verfahrensablauf

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 6 GewO ist es , gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die Ausübung dieser Tätigkeiten erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen. Dazu gehören notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung.

Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und  Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

Formulare

Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt Ihnen die IHK  auch online über die Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner oder den Antragsassistenten zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Zuständige Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.02.2016