Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis
Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis
Allgemeine Informationen
Personen, die mit Bewachungstätigkeiten nach § 34a Abs. 1a GewO betraut werden, müssen mindestens über einen Unterrichtungsnachweis verfügen.
Rechtsgrundlagen
Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Kosten
40 Stunden Unterricht: 330 Euro
Verfahrensablauf
Die Unterrichtung dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.
Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Zuständige Stelle
Zwecks Terminvereinbarung für die Unterrichtung setzen Sie sich bitte mit der IHK Rostock oder der IHK Schwerin oder der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.03.2017