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Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis

Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis

Allgemeine Informationen

Personen, die mit Bewachungstätigkeiten nach § 34a Abs. 1a GewO betraut werden, müssen mindestens über einen Unterrichtungsnachweis verfügen.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Kosten

40 Stunden Unterricht: 330 Euro

Verfahrensablauf

Die Unterrichtung dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Zuständige Stelle

Zwecks Terminvereinbarung für die Unterrichtung setzen Sie sich bitte mit der IHK Rostock oder der IHK Schwerin oder der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.03.2017