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Bildungskredit

Bildungskredit

Allgemeine Informationen

Eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studenten und Schüler ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Bildungskredit. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern spielen keine Rolle. Sicherheiten werden von dem Antragsteller nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters bewilligt werden. Darüber hinaus müssen Sie als Antragsteller nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums beenden. Von Studierenden der Humanmedizin wird das praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung verlangt.

Auch werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind. Studierende aus dem Ausland müssen besondere Voraussetzungen erfüllen (§ 8 BAföG).

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW-Förderbank (Kreditbank für Wiederaufbau) monatlich im Voraus in Raten zu EUR 300 aus. Der Höchstbetrag ist auf insgesamt EUR 7.200 begrenzt. Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu EUR 120, die vierteljährlich am Quartalsende eingezogen werden. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet. Das Darlehen ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Die KfW-Förderbank informiert im Internet über den aktuellen Zinssatz. Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung (§ 8 BAföG)
  • bei Schülern: Bescheinigung der Schule über Beginn und Ende der Ausbildung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs
  • bei Konsekutivstudien (sich ergänzende Studiengänge der gleichen Fachrichtung): Zeugnis über das Bestehen des ersten Teils des fortzusetzenden Studiengangs (Diplom I)
  • Nachweis, dass Sie ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
  • Nachweis, dass Sie ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
  • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium nebst Zeugnis über den Abschluss eines Grund- und Hauptstudiums (grundständiger Studiengang)
  • schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in dem von Ihnen belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden
  • Nachweis über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung)

Voraussetzungen

Als Studierender in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt sind Sie zum Bezug des Kredites berechtigt, wenn Sie

  • volljährig sind,
  • die Zwischenprüfung Ihres Studienganges bestanden haben (oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges erfolgreich abgeschlossen haben und nun diesen Studiengang fortsetzen) HINWEIS: Sollte in Ihrem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen sein, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben (Nachweis: schriftliche Erklärung der Hochschule).
  • ein Master- oder Magisterstudium oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben,
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines Grund- und Hauptstudiums verfügen (grundständiger Studiengang),
  • im Rahmen Ihres Studiums an einer förderfähigen Hochschule ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas)
  • im Falle eines Auslandsstudiums eine Studieneinrichtung besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist.

Schüler können einen Bildungskredit erhalten, wenn sie

  • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
  • mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen,
  • volljährig sind   u n d
  • sich im vorletzten und letzten Jahr der Ausbildung befinden.

Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Verfahrensablauf

Einen Bildungskredit müssen Sie schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

  • Fordern Sie die Antragsformulare beim Bundesverwaltungsamt an (Abt. IV 8, 50728 Köln, Telefon: 01 88/83 58-44 92); die Vordrucke können Sie auch im Internet abrufen und online ausfüllen. Beachten Sie auch das bereitgestellte Merkblatt.
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese auf dem Postweg beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt die KfW-Förderbank.

Fristen

Die ersten vier Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsen werden in dieser Zeit gestundet.

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie im Internet in den Rubriken „Bildungskredit“ des Bundesverwaltungsamtes sowie „Aus- und Weiterbildung“ der KfW Förderbank. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu weiterer finanzieller Unterstützung wie etwa dem Studienkredit.

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 16.8.2007