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Bioabfall - Entsorgung

Bioabfall - Entsorgung

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist in MV Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls  sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u.a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringe-systeme für Bioabfälle (z.B. Grünschnitt).

Soweit von Seite des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerservices) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern. Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Rechtsgrundlagen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Erforderliche Unterlagen

wie bei Hausmüllentsorgung in manchen Fällen Meldebestätigung;
bei Eigenkompostierung ggf. Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung

Kosten

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzung beschlossen (Abfallgebührensatzung). Je nach Satzung kann sich durch Eigenkompostierung ev. die Abfallgebühr reduzieren.

Fristen

Die An- bzw. Ummeldung für die Abfallentsorgung beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schliesst die Bereitstellung von Behälter für die Bioabfallerfassung (meist Braune Tonne) mit ein.

Weiterführende Informationen

Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

Fachlich freigegeben am

05.08.2016