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Biomasseproduktion für Stromerzeugung: Zertifizierungssystem - Anerkennung
Biomasseproduktion für Stromerzeugung: Zertifizierungssystem - Anerkennung
Allgemeine Informationen
Flüssige Biomasse, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird, darf nur von Betrieben gewonnen werden, die nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) zertifiziert wurden.
Wenn Sie ein solches Zertifizierungssystem betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung soll sicherstellen, dass Biomasse für die Stromerzeugung umweltgerecht gewonnen wird.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit folgenden Angaben:
- eine natürliche oder juristische Person, die organisatorisch verantwortlich ist
- eine zustellungsfähige Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Zertifizierungsstellen, die nach BioSt-NachV anerkannt sind und die das jeweilige Zertifizierungssystem verwenden und
- die Länder oder Staaten, auf die sich das Zertifizierungssystem bezieht
Formulare
Den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Hinweise
Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Bemerkungen
Der Text wurde freigeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 31.05.2011.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn.
Hier finden Sie auch weitergehende Informationen und Merkblätter zum Herunterladen.