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Bodenschutzkataster - Auskunft
Bodenschutzkataster - Auskunft
Allgemeine Informationen
Aufgrund der Rechtspflichten des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG M-V) sind Verursacher, deren Rechtsnachfolger, frühere oder jetztige Grundstückseigentümer sowie sonstige Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, Erkenntnisse die konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen kann, der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK), welches als Teil des Bodeninformationssystems im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) geführt wird. Das dBAK enthält insbesondere die nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vorgenommenen Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte, vorliegende Gutachten bzw. Daten durchgeführter behördlicher Maßnahmen. Für den Zugang zu Umweltinformationen in Mecklenburg-Vorpommern sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen gilt das Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG- M-V).
Umweltinformationen werden auf Antrag zugänglich gemacht. Der Antrag muss erkennen lassen, für welches Grundstück die Auskunft erteilt werden soll. Für den Antrag steht auch ein Online-Antragsformular im Internet zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem dBAK (digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatatster)
Voraussetzungen
Bei der Weitergabe von Informationen aus dem dBAK sind Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) zu beachten. Seitens der Behörde ist insbesondere zu prüfen, ob personenbezogene Daten vorliegen und ob mit der Herausgabe eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen verbunden ist. Gegebenenfalls ist der Betroffene um Zustimmung zu bitten bzw. die Auskunft ist zu versagen. Zur Vereinfachung der behördlichen Abwägung ist es daher sinnvoll, den Hintergrund der Anfrage konkret zu benennen sowie dem Antrag Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. dessen Vollmacht beizufügen.
Kosten
Für Negativauskünfte (z.B. kein Altlastenverdacht) werden keine Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die Übermittlung von Umweltinformationen mit erhöhtem Aufwand, der Sichtung von Unterlagen, der Erstellung von Fotokopien und Vervielfältigungen werden Kosten erhoben. Der Gebührenrahmen reicht von 0 Euro bis 500 Euro.
Bearbeitungsdauer
1 - 5 Tage
Formulare
finden Sie unter folgendem Link:
Weiterführende Informationen
Hinweise
Der Antragsteller sollte Eigentümer des angefragten Grundstücks sein oder ein berechtigtes Interesse (Kauf des Grundstücks) geltend machen.
Zuständige Stelle
1. Landesamt für Umwelt Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Dezernat Bodenschutz, Herr Strohm, Tel.: 03843-777-0
2. Die Umweltämter des Landkreises und kreisfreie Städte, als zuständige Erfassungsbehörde für altlastverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen
Ansprechpunkt
Landesamt für Umwelt, Natuschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Tel.: 03843-777-0
E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V
Fachlich freigegeben am
06.03.2015