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Buchhandel: Buchpreisbindung - Auskunft

Buchhandel: Buchpreisbindung - Auskunft

Allgemeine Informationen

In Deutschland gilt die Buchpreisbindung für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher sowie für Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.

Die Verlage sind aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes rechtlich verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf festzusetzen.

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Von der Preisbindung ausgenommen sind gekennzeichnete Mängelexemplare mit tatsächlichen Mängeln, gebrauchte Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate auf dem Markt sind und für die die Preisbindung aufgehoben wurde.

Bemerkungen

Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 25.08.2010.