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Daten im Vermittlerregister - Änderung
Daten im Vermittlerregister - Änderung
Allgemeine Informationen
Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
§ 11a GewO in Verbindung mit:
§ 6 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
& 7 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
§ 7 Immobiliardarlehensvermittlungsverordung (ImmVermV)
Erforderliche Unterlagen
Formular Ändererung der Registerdaten
Voraussetzungen
Änderung der eintragungspflichtigen Daten
Kosten
siehe Gebürentarif der Industrie- und Handelskammern
Verfahrensablauf
Einreichung der geänderten Daten per Formular; Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK
Fristen
Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.02.2017
