Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Denkmalliste

Denkmalliste

Allgemeine Informationen

Denkmale sind in die Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten führen die unteren Denkmalschutzbehörden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen. Bewegliche Denkmale sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

Der Eigentümer und die Gemeinde sollen vor der Eintragung des Denkmals in die jeweilige Denkmalliste angehört werden und sind von der Eintragung aller Denkmale in die jeweiligen Denkmallisten zu benachrichtigen.

Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

untere Denkmalschutzbehörden bei den Kreisen, kreisfreien Städten und und großen kreisangehörigen Städten

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Fachlich freigegeben am

13.03.2015