Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Denkmalliste
Denkmalliste
Allgemeine Informationen
Denkmale sind in die Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten führen die unteren Denkmalschutzbehörden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen. Bewegliche Denkmale sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.
Der Eigentümer und die Gemeinde sollen vor der Eintragung des Denkmals in die jeweilige Denkmalliste angehört werden und sind von der Eintragung aller Denkmale in die jeweiligen Denkmallisten zu benachrichtigen.
Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
untere Denkmalschutzbehörden bei den Kreisen, kreisfreien Städten und und großen kreisangehörigen Städten
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fachlich freigegeben am
13.03.2015