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Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr - Ausfertigung
Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr - Ausfertigung
Allgemeine Informationen
Die Inhaberin/ der Inhaber kann bei der Zentralen Militärkraftfahrtstelle beantragen, dass ihr/ihm aufgrund ihrer/seiner allgemeinen Fahrerlaubnis eine Dienstfahrerlaubnis derselben oder einer anderen Klasse erteilt wird. Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein). Vom Dienstführerschein der Bundeswehr darf nur in Verbindung mit dem Dienstausweis Gebrauch gemacht werden. Beantragt die Inhaberin oder der Inhaber die Dienstfahrerlaubnis, braucht die Zentrale Militärkraftfahrtstelle folgende Vorschriften nicht anzuwenden:
- ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens. Hiervon ausgenommen sind Fahrerlaubnisse für die Klassen C1 und C1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres sowie für die Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E nach Ablauf ihrer fünfjährigen Befristung. Bei Beantragung dieser Klassen sind zur Feststellung Ihrer Eignung von Ihnen als Bewerber Nachweise vorzulegen.
- Sehtest (§ 12 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Befähigungsprüfung (§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Ausbildung in Erster Hilfe (§ 19 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Vorschriften über die fahrpraktische Ausbildung.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Dienstführerschein eingezogen. Wird das Dienstverhältnis wieder begründet, wird der Dienstführerschein wieder ausgehändigt, sofern die Dienstfahrerlaubnis noch gültig ist, ansonsten kann ihre Erteilung neu beantragt werden. Wird eine parallel existierende allgemeine Fahrerlaubnis eingezogen, erlischt gleichzeitig die Dienstfahrerlaubnis für die Bundeswehr.
Erforderliche Unterlagen
- Dienstausweis der Bundeswehr,
- Nachweis, dass Sie im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis sind
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Erklärung, ob Sie als Bewerberin/der Bewerber eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - auch aus der Bundesrepublik Deutschland - besitzen oder besessen haben oder ob Sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt haben.
Voraussetzungen
- Angehörige/Angehöriger der Bundeswehr
- Teilnahme an einer Ausbildung über besondere Bestimmungen der Bundeswehr
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei der Zentralen Militärkraftfahrtstelle beantragen Sie die Erteilung eines Dienstführerscheins der Bundeswehr. Sofern Sie die Voraussetzungen positiv erfüllen, fertigt die Zentrale Militärkraftfahrtstelle Ihnen den Dienstführerschein der Bundeswehr aus.
Zuständige Stelle
Für Dienstführerscheine der Bundeswehr ist die Zentrale Militärkraftfahrtstelle zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.03.2017