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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Kann ein solches Zeugnis nicht beigebracht werden (etwa weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), so kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, von dem Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses Befreiung erteilen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:

Erforderliche Unterlagen

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die für eine inländische Eheschließung erforderlich sind. Reichen diese für die Prüfung der Ehefähigkeit nicht aus, kann der Standesbeamte weitere Unterlagen anfordern. Zum Nachweis des Personenstandes und der Identität reichen in der Regel:

  • Eine Bescheinigung der Meldebehörde (Aufenthaltsbescheinigung)
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Nachweis der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und deren Auflösung (ggf. Anerkennung)
  • Reisepass oder Personalausweis

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland)

Für die Ausstellung eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses gelten die Vorschriften des Heimatrechtes.

Befreiung zur Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses (zur Heirat in Deutschland)

Dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist zudem eine Erklärung über bereits durchgeführte Befreiungsverfahren und ein Nachweis über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse (für die Festsetzung der Gebühr) beizufügen.

Voraussetzungen

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis kann nur von Deutschen sowie Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.

Es wird nur dann ausgestellt, wenn der geplanten Eheschließung keine Hindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen. Sofern beide Eheschließenden Deutsche sind, wird ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Ist einer der Eheschließenden Ausländer, sind etwaige doppelseitig wirkende Ehehindernisse zu berücksichtigen (z. B.: Verbot der Doppelehe).

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland)

Für die Ausstellung eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses gelten die Vorschriften des Heimatrechtes.

Kosten

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Für die Ausstellung werden 40 bzw. 70 (sofern ausländisches Recht zu prüfen ist) Euro erhoben. Zudem fallen Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen an.

Befreiung zur Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses (zur Heirat in Deutschland)

Die Kosten für das Befreiungsverfahren beim Präsidenten des OLG betragen zwischen 10 und 300 Euro.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland)

Für die Ausstellung eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses gelten die Vorschriften des Heimatrechtes.

Verfahrensablauf

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Zunächst sollte sich bei der ausländischen Stelle informiert werden, ob ein Ehefähigkeitszeugnis zur dortigen Eheschließung erforderlich ist. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt erfolgen. Nach Feststellung der Ehefähigkeit, insbesondere ob der Eheschließung keine Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland) und Befreiung zur Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses (zur Heirat in Deutschland)

Für die Ausstellung eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses gelten die Vorschriften des Heimatrechtes. Wird ein solches nicht ausgestellt, sind dem Standesamt der Eheschließung die erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die für die Beantragung der Befreiung vom Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses beim Präsidenten des OLG erforderlich sind. Der Standesbeamte hat die Entscheidung vorzubereiten und leitet den Antrag an den Präsidenten des OLG weiter. Dieser prüft, ob der Eheschließung Ehehindernisse aus dem Heimatrecht entgegenstehen, und entscheidet durch Befreiungsbescheid (Justizverwaltungsakt).

Gegen den ablehnenden Bescheid des Präsidenten des OLG kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Bei der Vorsprache beim Standesamt kann, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt werden.

Formulare

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Kein gefordertes Formular. Abhängig vom Standesamt können Formulare verwandt werden.

Hinweise

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von 6 Monaten.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland)

Das ausländische Ehefähigkeitszeugnis verliert nach 6 Monaten seine Kraft, es sei denn, in dem Zeugnis wird eine kürzere Dauer festgelegt.

Zuständige Stelle

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Zuständig für die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Beantragen zwei Deutsche mit unterschiedlichen Wohnsitzen ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis, so haben die Eheschließenden die Wahl zwischen den Standesämtern der Wohnsitze.

Befreiung zur Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses (zur Heirat in Deutschland)

Der Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim Präsidenten des OLG ist beim Standesamt der Eheschließungsanmeldung zu stellen.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat in Deutschland)

Die Zuständigkeit zur Ausstellung eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses bestimmt sich nach dem Heimatrecht.

Ansprechpunkt

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)

Neben der zuständigen Stelle können auch die Fachaufsichten bei den Landräten und die oberste Fachaufsicht beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Auskünfte erteilen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

30.07.2015