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Eheurkunden aus alten Familienbüchern

Eheurkunden aus alten Familienbüchern

Allgemeine Informationen

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

  • § 77 Abs. 2 und 3 Personenstandsgesetz (PStG) (Fortführung der Familienbücher)

Kosten

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 10 Euro

Zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

Eine Übersicht der örtlichen Zuständigkeiten sowie der Anschriften der Standesämter finden Sie über die nachfolgenden Links.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015