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Einbau von Rauchwarnmeldern
Einbau von Rauchwarnmeldern
Allgemeine Informationen
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist. So sind in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Denn tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch! Bereits wenige Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können genügen.
Auch ältere Wohnbauten (vor April 2006) sind durch den Besitzer (bei Mietwohnungen der Mieter) entsprechend auszustatten.
Rechtsgrundlagen
§ 48 Nr. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), vom 18. April 2006, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V, GVOBl. M-V 2006, S. 102
Kosten
Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder sind vom Besitzer der Wohnung zu tragen. Die Höhe richtet sich nach den Angeboten auf dem freien Markt.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
27.08.2014