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Einkommensteuer Festsetzung

Einkommensteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Rechtsgrundlagen

Einkommensteuergesetz (EStG)

Verfahrensablauf

Geben Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt möglichst elektronisch ab. Hierfür können Sie die kostenfreie Steuersoftware der Finanzverwaltung Elster nutzen. Die Elektronische Steuererklärung (kurz: Elster) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das der sicheren elektronischen Übermittlung von Steuerdaten dient. Elster ermöglicht es Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern verschiedene Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Dafür bietet das Projekt Elster verschiedene Möglichkeiten.

Elsterformular ist das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung. Das Programm unterstützt folgende Vorgänge:

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Lohnsteuerbescheinigung (nur nach Registrierung im ElsterOnline-Portal)

Es können aber auch andere Programme verwendet werden, in die Elster-Software integriert ist. Eine Liste finden Sie auf den Internetseiten des Elster-Projekts.

Außerdem bietet das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung (ElsterOnline) nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können mit einem Internetbrowser online abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden, finden Sie unter www.elsteronline.de.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle

Die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer erfolgt durch das für Sie zuständige Finanzamt.

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.04.2017