Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung von Signaturzertifikaten
Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung von Signaturzertifikaten
Allgemeine Informationen
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Weiterführende Informationen
Ansprechpunkt
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.07.2015