Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Elektroschrott - Entsorgung
Elektroschrott - Entsorgung
Allgemeine Informationen
Gemäß dem Elektronikgerätegesetz dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die Kommune ist verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Kommunen werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können in jeder Kommune an Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Satzung der Kommune
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Es muss ein Elektro- oder Elektronikgerät sein.
Kosten
Keine - Entsorgung wurde beim Kauf des Produktes mit bezahlt (Produktverantwortung).
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Elektro- und Elektronikaltgeräte entsorgen können. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie sowohl Öffnungszeiten der Sammelstellen als auch die Abfuhrtermine für Sperrmüll.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Bei der Verwaltung der Stadt bzw. des Landkreises und bei Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten
Zuständige Stelle
Verwaltung des Landkreises oder der Stadt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Fachlich freigegeben am
31.03.2015