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Elektroschrott - Entsorgung

Elektroschrott - Entsorgung

Allgemeine Informationen

Gemäß dem Elektronikgerätegesetz dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die Kommune ist verpflichtet,  alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Kommunen werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können in jeder Kommune an Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  • Satzung der Kommune

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Es muss ein Elektro- oder Elektronikgerät sein.

Kosten

Keine - Entsorgung wurde beim Kauf des Produktes mit bezahlt (Produktverantwortung).

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Elektro- und Elektronikaltgeräte entsorgen können. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie sowohl Öffnungszeiten der Sammelstellen als auch die Abfuhrtermine für Sperrmüll.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Bei der Verwaltung der Stadt bzw. des Landkreises und bei Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten

Zuständige Stelle

Verwaltung des Landkreises oder der Stadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

Fachlich freigegeben am

31.03.2015