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Energieversorgung - Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Energieversorgung - Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
- Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWKostVO M-V)
Rechtsbehelf
Geben den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)
Kosten
Nach Gebührenziffer 3.1 der Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWKostVO M-V) fallen Gebühren in Höhe von 200,00 Euro bis 2.050,00 Euro an.
Verwaltungsgebühr: EUR 200.00 bis 2050.00
Fristen
Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.
Formulare
Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.
Bemerkungen
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2010.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das für die Energieaufsicht zuständige Ministerium.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Schwerin, das die Energieaufsicht inne hat.