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Erdbestattung

Erdbestattung

Allgemeine Informationen

Die Erdbestattung ist derzeit noch die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z. B. Grabgestaltung und Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, entscheidet der Auftraggeber über die Formalitäten der Bestattung. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde des letzten Wohnortes des Verstorbenen veranlasst.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V)

Erforderliche Unterlagen

Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung mit dem Vermerk des Standesamtes, dass der Sterbefall beurkundet wurde oder falls die Beurkundung noch nicht möglich war, eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht angezeigt werden, eine Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes, dass der Verstorbene bestattet werden darf. Falls bereits eine Grabstelle erworben wurde oder ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde, die entsprechenden Verträge.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:

Der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall beurkundet wurde oder falls die Beurkundung noch nicht möglich war, eine Bescheinigung ausgestellt hat, dass der Sterbefall beim Standesamt angezeigt wurde. Vor der Anzeige beim Standesamt darf der Verstorbene nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes bestattet werden. Die Todesart ist nicht (mehr)  ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft liegt vor.

Kosten

Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die Bestattungsfristen können Gebühren durch das Gesundheitsamt erhoben werden.

Verfahrensablauf

Auskünfte, welche Arten von Gräbern (z. B. Wahlgrab, Reihengrab) es auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gibt, erteilt die Friedhofsverwaltung.

Fristen

Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und soll innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Diese Fristen können auf Antrag durch das Gesundheitsamt verkürzt beziehungsweise verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.

Zuständige Stelle

der jeweilige Friedhofsträger

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Stand: 27.02.2012