Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Umwandlung

Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Umwandlung

Allgemeine Informationen

Die Umwidmung fliegerischer Lizenzen ist bis auf die, die nach JAR-FCL (deutsch) ausgestellt wurden, am 8. April 2015 abgeschlossen worden. JAR-FCL-Lizenzen können noch bis zum 8. April 2018 umgeschrieben werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

selbsterklärende Antragsformulare (Internet)

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der umzuwidmenden Lizenz und wurden in sogenannten Umwandlungsberichten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen

Fristen

Lizenzen nach JA-FCL (deutsch) bis 8. April 2018

Formulare

Hinweise

Bei Fristabläufen kann es zusätzlichen fliegerischen Prüfungen/Überprüfungen kommen.

Zuständige Stelle

Für Lizenzinhaber, die in M-V wohnen, ist das Ministerium Energie, Infrastruktur, Landesentwicklung M-V zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium Energie, Infrastruktur, Landesentwicklung M-V

Fachlich freigegeben am

15.04.2015