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Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Umwandlung
Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Umwandlung
Allgemeine Informationen
Die Umwidmung fliegerischer Lizenzen ist bis auf die, die nach JAR-FCL (deutsch) ausgestellt wurden, am 8. April 2015 abgeschlossen worden. JAR-FCL-Lizenzen können noch bis zum 8. April 2018 umgeschrieben werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
selbsterklärende Antragsformulare (Internet)
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der umzuwidmenden Lizenz und wurden in sogenannten Umwandlungsberichten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Fristen
Lizenzen nach JA-FCL (deutsch) bis 8. April 2018
Formulare
Hinweise
Bei Fristabläufen kann es zusätzlichen fliegerischen Prüfungen/Überprüfungen kommen.
Zuständige Stelle
Für Lizenzinhaber, die in M-V wohnen, ist das Ministerium Energie, Infrastruktur, Landesentwicklung M-V zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium Energie, Infrastruktur, Landesentwicklung M-V
Fachlich freigegeben am
15.04.2015