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Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes

Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.  Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Der Antragsteller muss grundsätzlich durch eine vor der Industrie- und Handelskammer abgelegte Prüfung (Sachkundeprüfung) nachweisen, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über rechtliche und fachliche Grundlagen besitzt.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung der IHK'n Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Sie leben in geordneten Lebensverhältnissen.
  • Sie können eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Sie verfügen über den erforderlichen Sachkundenachweis.

 

Kosten

  • Für die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO wird von der zuständigen Behörde eine Verwaltungsgebühr zwischen 102 bis 816  Euro erhoben.
  • Sachkundeprüfung IHK: 130 Euro
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro
  • Führungszeugnis: 13 Euro 

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich gegebenenfalls auch über das Internet.

Weiterführende Informationen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.03.2017