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Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Der Antragsteller muss grundsätzlich durch eine vor der Industrie- und Handelskammer abgelegte Prüfung (Sachkundeprüfung) nachweisen, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über rechtliche und fachliche Grundlagen besitzt.
Rechtsgrundlagen
Gebührensatzung der IHK'n Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Sie leben in geordneten Lebensverhältnissen.
- Sie können eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
- Sie verfügen über den erforderlichen Sachkundenachweis.
Kosten
- Für die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO wird von der zuständigen Behörde eine Verwaltungsgebühr zwischen 102 bis 816 Euro erhoben.
- Sachkundeprüfung IHK: 130 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro
- Führungszeugnis: 13 Euro
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich gegebenenfalls auch über das Internet.
Weiterführende Informationen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.03.2017