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Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise
Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise
Allgemeine Informationen
Im Zuge der Erarbeitung der Bauvorlagen müssen auch die Nachweise erstellt werden, dass das Bauvorhaben die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz einhält. In bestimmten Fällen (im Einzelnen in § 66 Abs. 2 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt) müssen Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis von erfahrenen Fachplanern, die in von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern oder der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zu führenden Listen eingetragen sind, erstellt werden.
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 muss der Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlich geprüft werden. Der Standsicherheitsnachweis muss auch bauaufsichtlich geprüft werden bei kleineren Gebäuden sowie bei Masten und Türmen von mehr als 10 m Höhe und bei Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen, wenn für das Bauvorhaben eine bestimmte technische Schwierigkeit vorliegt.
Bauaufsichtlich geprüft werden muss ebenso der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5.
Die bauaufsichtliche Prüfung dieser Standsicherheitsnachweise und Brandschutznachweise muss unabhängig davon erfolgen, ob ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei gestellt ist oder der Baugenehmigung bedarf.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
03.06.2013