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Fahrerkarte beantragen
Fahrerkarte beantragen
Allgemeine Informationen
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die
- zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Rechtsgrundlagen
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Erforderliche Unterlagen
- EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Kosten
Nr. | Gegenstand |
Verwaltungs- gebühr |
zzgl. KBA-Auslage |
Gesamt- gebühr |
---|---|---|---|---|
1 |
Fahrerkarte |
23,50 EURO | 15,00 EURO | 38,50 EURO |
2 |
Unternehmenskarte |
22,50 EURO | 15,00 EURO | 37,00 EURO |
Erst-, Folge-, u. Ersatzausstellung ab 3 Karten (Sammelbestellung) | 20,00 EURO | 15,00 EURO | 35,00 EURO | |
3 |
Wertstattkarte |
26,00 EURO | 15,00 EURO | 41,00 EURO |
Schriftliche Aufforderung zur Rücksendung / Rückgabe einer Karte | 05,50 EURO |
Bearbeitungsdauer
8 - 10 Werktage; bei zusätzlicher Beantragung des EU-Führerscheins 4 Wochen.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.
Formulare
Werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
01. November 2013